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Ratgeber · Zahnzusatzversicherung

Bonusheft beim Zahnarzt

Erfahren Sie, wie Sie mit dem Bonusheft einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz sichern und was bei Lücken gilt – und fordern Sie Ihren Tarifvergleich kostenfrei an.

  • Höherer Festzuschuss nach fünf und zehn Jahren
  • Regeln für Erwachsene, Kinder und Jugendliche
  • Einmalige Lücke, verlorenes Heft, digitales Bonusheft
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Aktualisiert am Lesezeit ca. 6 Minuten

Das Bonusheft ist ein kleines Heft mit großer Wirkung: Seit 1989 dokumentiert es, dass Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge gehen. Brauchen Sie später Zahnersatz, belohnt die gesetzliche Krankenkasse diese Vorsorge mit einem höheren Festzuschuss. Der Unterschied ist bei größeren Versorgungen spürbar, denn jeder zusätzliche Prozentpunkt verringert Ihren Eigenanteil.

Auf dieser Seite erklären wir, welche Regeln für das Bonusheft gelten, wie viel es bringt, was bei Lücken oder einem verlorenen Heft passiert und wie es mit einer Zahnzusatzversicherung zusammenwirkt. Die Grundlagen zu Festzuschuss und Eigenanteil finden Sie auf der Seite Zahnersatz: Kosten und Zuschuss. Wenn Sie den verbleibenden Eigenanteil absichern möchten, können Sie einen kostenfreien Tarifvergleich anfordern.

Was bringt das Bonusheft beim Zahnarzt?

Das Bonusheft weist Ihre regelmäßige Vorsorge nach; dafür erhöht die Krankenkasse den Festzuschuss zum Zahnersatz von 60 % auf 70 % nach fünf Jahren und auf 75 % nach zehn Jahren (§ 55 Abs. 1 SGB V). Der Prozentsatz bezieht sich auf die festgesetzten Kosten der Regelversorgung für Ihren Befund.

Festzuschuss der Krankenkasse
60 %

der Kosten der Regelversorgung, ohne Bonusheft

Festzuschuss mit 5 Jahren Bonusheft
70 %

lückenlose Vorsorge in den letzten 5 Jahren

Festzuschuss mit 10 Jahren Bonusheft
75 %

lückenlose Vorsorge in den letzten 10 Jahren

Quelle: SGB V § 55 (Leistungsanspruch Zahnersatz), Stand 2026

Der Bonus wirkt nur beim Zahnersatz, also bei Kronen, Brücken und Prothesen. Für Füllungen, Wurzelbehandlungen oder die professionelle Zahnreinigung spielt das Bonusheft keine Rolle. Bei einem Implantat erhöht es den Festzuschuss, den Sie für die zugrunde liegende Regelversorgung erhalten – mehr dazu auf der Seite Zahnimplantat: Kosten und Erstattung.

Nachweis im BonusheftFestzuschussAnteil der festgesetzten Regelversorgungskosten, den Sie selbst tragen
kein oder lückenhafter Nachweis60 %40 Prozent
fünf Jahre lückenlos70 %30 Prozent
zehn Jahre lückenlos75 %25 Prozent

Die Tabelle bezieht sich nur auf die Regelversorgung. Wählen Sie eine aufwendigere Versorgung, kommen die Mehrkosten in voller Höhe hinzu. Im Härtefall übernimmt die Kasse die Regelversorgung ohnehin vollständig; dann spielt der Bonus für die Regelversorgung keine Rolle.

Welche Regeln gelten für das Bonusheft?

Erwachsene ab 18 Jahren müssen mindestens einmal in jedem Kalenderjahr zur zahnärztlichen Untersuchung; Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren einmal in jedem Kalenderhalbjahr (§ 55 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 22 SGB V). Zusätzlich muss Ihr Gebisszustand eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lassen.

AltersgruppeVorgabe für den BonusGrundlage
6 bis 17 JahreVorsorgeuntersuchung einmal je Kalenderhalbjahr (2 × jährlich)§ 22 SGB V, Individualprophylaxe
ab 18 JahrenKontrolluntersuchung einmal je Kalenderjahr (1 × jährlich)§ 55 Abs. 1 SGB V

Maßgeblich ist der Zeitraum vor Beginn der Behandlung: Für den Zuschuss von 70 % zählen die letzten fünf Jahre, für 75 % die letzten zehn Kalenderjahre ohne Unterbrechung. Es kommt auf das Kalenderjahr an, nicht auf einen Abstand von zwölf Monaten zwischen zwei Terminen. Ein Termin im Januar und der nächste im Dezember des Folgejahres reichen also aus.

So führen Sie das Bonusheft richtig

  1. 1

    Heft bei der Praxis oder Kasse besorgen

    Das Bonusheft erhalten Sie in der Zahnarztpraxis oder bei Ihrer Krankenkasse. Alternativ können Sie das elektronische Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte nutzen.

  2. 2

    Jeden Vorsorgetermin eintragen lassen

    Legen Sie das Heft bei jeder Kontrolluntersuchung vor und lassen Sie Datum und Praxisstempel eintragen. Prüfen Sie den Eintrag direkt in der Praxis.

  3. 3

    Kalenderjahr im Blick behalten

    Planen Sie den Termin so, dass er sicher im laufenden Kalenderjahr stattfindet – bei Kindern und Jugendlichen in jedem Kalenderhalbjahr.

  4. 4

    Vor dem Zahnersatz vorlegen

    Sagen Sie der Praxis vor Erstellung des Heil- und Kostenplans, dass Sie ein Bonusheft führen, und reichen Sie es auf Nachfrage bei der Krankenkasse ein.

Eine professionelle Zahnreinigung ersetzt die Kontrolluntersuchung nicht. Sie ist keine Kassenleistung; die Kasse übernimmt im Rahmen der Vorsorge nur die Zahnsteinentfernung (1 × jährlich). Für das Bonusheft zählt allein, dass die zahnärztliche Untersuchung stattgefunden hat und eingetragen ist. Was eine Zahnreinigung kostet und wann Zusatztarife sie erstatten, erklärt die Seite professionelle Zahnreinigung.

Was gilt beim Bonusheft für Kinder und Jugendliche?

Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren zählt die Individualprophylaxe: Sie haben Anspruch auf eine zahnärztliche Untersuchung in jedem Kalenderhalbjahr, und genau diese Termine müssen für den Bonus nachgewiesen sein (§ 22 SGB V). Die Jahre bis zum 18. Geburtstag zählen später für den Bonus mit.

Zur Individualprophylaxe gehören neben der Untersuchung unter anderem die Erhebung des Zahnfleischbefunds, Aufklärung über Mundhygiene und Maßnahmen zur Schmelzhärtung. Außerdem haben Kinder und Jugendliche in diesem Alter Anspruch auf die Fissurenversiegelung der Backenzähne. Eltern sollten das Heft früh anlegen und gut aufbewahren: Wer mit 18 Jahren bereits mehrere lückenlose Jahre nachweisen kann, erreicht die erste Bonusstufe schneller.

Mit dem 18. Geburtstag ändert sich der Rhythmus: Ab dann reicht eine Untersuchung pro Kalenderjahr. Gerade in dieser Übergangszeit – Ausbildung, Studium, Umzug – entstehen leicht Lücken. Ein fester jährlicher Termin hilft, den Bonus nicht zu verlieren.

Was gilt bei einer Lücke im Bonusheft?

Eine Lücke unterbricht grundsätzlich die Bonuszeit; in begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse den Zuschuss trotzdem auf 75 % erhöhen, wenn Sie in den letzten zehn Jahren nur einmal eine Untersuchung ausgelassen haben (§ 55 Abs. 1 SGB V). Diese Regel gibt es seit Oktober 2020.

Wichtig ist das Wort „können“: Die einmalige Lücke ist eine Ausnahmeregel, über die die Krankenkasse im Einzelfall entscheidet. Voraussetzung ist außerdem, dass Ihre Zähne regelmäßig gepflegt sind. Fragen Sie bei einer Lücke frühzeitig bei Ihrer Kasse nach, wie sie den Fall bewertet.

Greift die Ausnahme nicht, beginnt die Bonuszeit nach der Lücke von vorn. Das ist kein Grund, das Heft aufzugeben: Wer ab dann wieder jedes Jahr zur Untersuchung geht, erreicht nach fünf Jahren erneut den Zuschuss von 70 % und nach zehn Jahren den von 75 %. Entscheidend ist immer der Zeitraum unmittelbar vor Beginn der Behandlung.

Was tun, wenn das Bonusheft verloren ist oder Stempel fehlen?

Ein verlorenes Bonusheft kann die Zahnarztpraxis neu ausstellen und die Untersuchungen anhand der Patientenkartei nachtragen; das gilt auch für fehlende Stempel, sofern die Untersuchung im fraglichen Zeitraum dokumentiert ist. Untersuchungen, die nicht stattgefunden haben, dürfen nicht nachgetragen werden.

Haben Sie in den vergangenen Jahren die Praxis gewechselt, wenden Sie sich zusätzlich an die früheren Praxen. Kümmern Sie sich am besten vor der Planung des Zahnersatzes darum, damit der Nachweis vorliegt, wenn die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan prüft. Wer das elektronische Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte nutzt, hat die Einträge zusätzlich digital – das Papierheft bleibt aber gültig.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Heil- und Kostenplan möglichst zusammen mit dem Bonusheft bei der Krankenkasse einzureichen. So kann die Kasse den erhöhten Festzuschuss gleich bei der Bewilligung berücksichtigen und Sie sehen auf einen Blick, welcher Eigenanteil bleibt.

Bonusheft vor dem Zahnersatz prüfen

  • Ist für jedes Kalenderjahr (bei unter 18-Jährigen jedes Kalenderhalbjahr) ein Eintrag vorhanden?
  • Fehlen Stempel für Untersuchungen, die stattgefunden haben? Dann in der Praxis nachtragen lassen.
  • Gab es eine einzelne Lücke in den letzten zehn Jahren? Dann bei der Kasse nach der Ausnahmeregel fragen.
  • Weiß die Praxis vor Erstellung des Heil- und Kostenplans vom Bonusheft?

Wie wirken Bonusheft und Zahnzusatzversicherung zusammen?

Das Bonusheft erhöht den Festzuschuss der Krankenkasse und verringert damit den Betrag, der für Sie oder Ihre Zahnzusatzversicherung übrig bleibt; es lohnt sich deshalb auch mit Zusatzversicherung. Wie sich das auf die Erstattung auswirkt, hängt vom Tarif ab.

Viele Tarife erstatten je nach Leistungsstufe zum Beispiel 60, 80 oder bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrags einschließlich der Kassenleistung. Manche Tarife berücksichtigen dabei ausdrücklich, ob ein Bonusheft geführt wird, oder rechnen mit dem Festzuschuss, der bei geführtem Bonusheft zustünde. Andere Tarife stocken den Festzuschuss der Kasse auf; dann wirkt sich ein höherer Zuschuss auch auf die Leistung des Versicherers aus. Maßgeblich sind immer die Tarifbedingungen.

Ein Rechenbeispiel mit frei angenommenen Beträgen zeigt den Effekt: Betragen die festgesetzten Kosten der Regelversorgung 1.000 €, zahlt die Kasse ohne Bonus 600 €, mit fünf Jahren Bonusheft 700 € und mit zehn Jahren 750 €. Bei gleicher Rechnung sinkt der offene Betrag also um bis zu 150 €. Ob dieser Betrag Ihnen oder dem Versicherer zugutekommt, hängt davon ab, wie der Tarif die Kassenleistung anrechnet.

Eine Zahnzusatzversicherung leistet in der Regel nur für Behandlungen, die bei Vertragsschluss noch nicht angeraten waren; zudem gelten oft Wartezeiten oder Leistungsgrenzen in den ersten Jahren. Mehr dazu auf den Seiten Wartezeit und Zahnstaffel und Zahnzusatzversicherung. Für Familien mit Kindern lohnt der Blick auf die Seite Zahnzusatzversicherung für Kinder, denn dort beginnt das Bonusheft. Weitere Begriffe erklärt unser Lexikon.

Häufige Fragen

Was bringt das Bonusheft beim Zahnarzt?
Das Bonusheft weist nach, dass Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge gegangen sind. Dann erhöht die Krankenkasse den Festzuschuss zum Zahnersatz von 60 % auf 70 % nach fünf Jahren und auf 75 % nach zehn Jahren. Der Bonus gilt nur für Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen.
Wie oft muss ich für das Bonusheft zum Zahnarzt?
Ab 18 Jahren genügt eine Kontrolluntersuchung pro Kalenderjahr. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren müssen die Vorsorgeuntersuchung einmal in jedem Kalenderhalbjahr wahrnehmen. Der Zahnarzt trägt die Untersuchung mit Datum und Stempel ein.
Was passiert, wenn ich ein Jahr nicht beim Zahnarzt war?
Eine Lücke unterbricht grundsätzlich die Bonuszeit. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse den Zuschuss trotzdem auf 75 % erhöhen, wenn Sie in den letzten zehn Jahren nur einmal eine Untersuchung ausgelassen und Ihre Zähne regelmäßig gepflegt haben. Ein ausgelassener Termin im Kalenderjahr 2020 ist gesetzlich unschädlich.
Was tun, wenn das Bonusheft verloren gegangen ist?
Bitten Sie Ihre Zahnarztpraxis, ein neues Heft auszustellen. Die Praxis kann die Untersuchungen anhand ihrer Patientenkartei nachtragen, sofern sie dort dokumentiert sind. Bei einem Praxiswechsel fragen Sie zusätzlich in den früheren Praxen nach.
Gibt es das Bonusheft auch digital?
Ja. Das elektronische Zahnbonusheft ist Teil der elektronischen Patientenakte und wird freiwillig genutzt. Das Bonusheft auf Papier bleibt weiterhin gültig.
Brauche ich das Bonusheft noch, wenn ich eine Zahnzusatzversicherung habe?
Ja, das Bonusheft lohnt sich weiterhin. Es erhöht den Festzuschuss der Krankenkasse und senkt damit den Betrag, den Sie oder Ihre Zusatzversicherung tragen. Manche Tarife berücksichtigen bei der Erstattung außerdem, ob ein Bonusheft geführt wird; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Quellen (6)· Stand Oktober 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 55 Leistungsanspruch (Zahnersatz)
  2. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 22 Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
  3. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Bonusheft
  4. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Elektronisches Zahnbonusheft
  5. Bundesministerium für Gesundheit: Zahnärztliche Behandlung
  6. Verbraucherzentrale: Mehr Zuschuss beim Zahnersatz (Stand 26. Januar 2026)

Rechtsstand: Oktober 2026. Bonusregelung beim Festzuschuss für Zahnersatz nach § 55 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V), einschließlich der Ausnahme für das Kalenderjahr 2020 und der Regel zur einmaligen Unterbrechung; Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche nach § 22 SGB V; Heil- und Kostenplan nach § 87 Abs. 1a SGB V. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.

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