Orientierung
Was leistet eine Zahnzusatzversicherung – und brauchen Sie eine?
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt einen vereinbarten Teil der Zahnarztkosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht trägt – vor allem den Eigenanteil bei Zahnersatz. Die Kasse zahlt bei Zahnersatz nur einen Festzuschuss auf die Regelversorgung, hochwertigere Lösungen tragen Sie weitgehend selbst. So finden Sie heraus, ob und welcher Tarif zu Ihnen passt:
- Schritt 1
Lücke verstehen
Die Krankenkasse übernimmt beim Zahnersatz 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft bis zu 75 %. Implantate, Inlays und Keramik gehen weitgehend auf Ihre Rechnung.
Was die Kasse zahlt - Schritt 2
Leistungen abwägen
Erstattungshöhe, Leistungsbereiche, Wartezeit und Zahnstaffel unterscheiden die Tarife. Laufende Behandlungen sind in der Regel nicht versicherbar.
Wartezeit und Zahnstaffel - Schritt 3
Tarife vergleichen
Fordern Sie Ihren persönlichen Tarifvergleich an: Auf Basis Ihrer Angaben werden passende Tarife mehrerer Versicherer gegenübergestellt.
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Ihre Situation
Worauf kommt es in Ihrer Lebensphase an?
Welche Leistungen wichtig sind, hängt vom Alter und von der Lebenssituation ab. Wählen Sie Ihre Gruppe – der Ratgeber erklärt die Besonderheiten.
- Kinder Zahnspange und Kieferorthopädie – früh absichern, bevor ein Befund vorliegt Zum Ratgeber
- Studierende niedrige Beiträge in jungen Jahren, Prophylaxe und Weisheitszähne Zum Ratgeber
- Senioren Zahnersatz, Prothesen und Implantate im Alter – Eintrittsalter beachten Zum Ratgeber
- Beamte Beihilfe bei Zahnleistungen und passende Ergänzung Zum Ratgeber
Festzuschuss 2026
So viel trägt die Krankenkasse beim Zahnersatz
- Festzuschuss der Krankenkasse
- 60 %
- Festzuschuss mit 5 Jahren Bonusheft
- 70 %
- Festzuschuss mit 10 Jahren Bonusheft
- 75 %
der Kosten der Regelversorgung, ohne Bonusheft
lückenlose Vorsorge in den letzten 5 Jahren
lückenlose Vorsorge in den letzten 10 Jahren
Quelle: SGB V § 55, Anteil an den Kosten der Regelversorgung (Befund-bezogener Festzuschuss)
Ihr persönlicher Tarifvergleich – kostenfrei, unverbindlich, neutral.
Sie beantworten einige kurze Fragen, auf dieser Basis werden passende Tarife mehrerer Versicherer für Ihre Wünsche gegenübergestellt. Ob und welchen Tarif Sie abschließen, entscheiden allein Sie.
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Die wichtigsten Themen rund um Zähne und Versicherung
- Zahnzusatzversicherung Grundlagen, Leistungen, Auswahl Was eine Zahnzusatzversicherung leistet
- Zahnersatz Festzuschuss, Eigenanteil, Kronen Festzuschuss und Eigenanteil
- Zahnimplantate Kosten und Erstattung Was ein Implantat kostet
- Zahnbehandlung Füllungen, Wurzel, Parodontitis Füllungen, Wurzel- und Parodontitis-Behandlung
- Professionelle Zahnreinigung Prophylaxe und Erstattung Was die Kasse bei der Prophylaxe zahlt
- Kieferorthopädie Zahnspange bei Kindern und Erwachsenen Zahnspange: Kassenleistung und Eigenanteil
- Wartezeit & Zahnstaffel Ab wann und wie viel gezahlt wird Ab wann der Tarif leistet
- Laufende Behandlung Gesundheitsfragen, fehlende Zähne Was gilt bei angeratener Behandlung
Gegenüberstellung
Was zahlt die Krankenkasse – was eine Zahnzusatzversicherung?
| Leistung | Gesetzliche Krankenversicherung | Mit Zahnzusatzversicherung (je nach Tarif) |
|---|---|---|
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) | Festzuschuss von 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 % bzw. 75 % | Erstattung eines vereinbarten Anteils der Gesamtrechnung, auch für höherwertige Versorgung |
| Implantate | nur in seltenen Ausnahmefällen; sonst Festzuschuss in Höhe der Regelversorgung | Erstattung nach Tarif, oft inklusive Knochenaufbau |
| Füllungen | plastische Standardfüllung; Mehrkosten für höherwertige Füllungen tragen Sie selbst | Übernahme der Mehrkosten, z. B. für Inlays oder Kunststofffüllungen |
| Professionelle Zahnreinigung | keine Regelleistung; Zahnsteinentfernung 1 × jährlich | Zuschuss oder Erstattung, häufig mit Jahreshöchstbetrag |
| Kieferorthopädie | bei Kindern ab Schweregrad KIG 3–5, Eigenanteil 20 % bis zum erfolgreichen Abschluss | Erstattung von Mehrleistungen und je nach Tarif auch leichterer Fehlstellungen |
| Abrechnung | Kassenleistung über die Versichertenkarte | Rechnung bzw. Heil- und Kostenplan beim Versicherer einreichen |
Ausführlich: Alles zur Zahnzusatzversicherung im Überblick
Service · Zahn-Lexikon
Fachbegriffe rund um Zähne und Versicherung
31 Begriffe. Von Festzuschuss bis Zahnstaffel: kurze Definitionen mit Verweis auf den passenden Ratgeber.
Zum LexikonHäufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss von 60 % der Kosten der Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt er auf 70 % nach fünf und 75 % nach zehn Jahren. Den Rest und alle Kosten für höherwertige Versorgung tragen Sie selbst. Mehr dazu unter Zahnersatz: Kosten und Zuschuss.
Ab wann leistet eine Zahnzusatzversicherung?
Das regeln die Tarifbedingungen. Viele Tarife verzichten auf eine Wartezeit, begrenzen dafür aber die Erstattung in den ersten Jahren über eine sogenannte Zahnstaffel. Gesetzlich zulässig sind höchstens 3 Monate allgemeine und 8 Monate besondere Wartezeit. Einzelheiten unter Wartezeit und Zahnstaffel.
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn der Zahnarzt schon eine Behandlung empfohlen hat?
In der Regel nicht für diese Behandlung: Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind von den meisten Tarifen ausgeschlossen. Wer abwartet, bis ein Befund vorliegt, kann die Kosten meist nicht mehr absichern. Was bei Gesundheitsfragen und fehlenden Zähnen gilt, steht unter Laufende Behandlung.
Wovon hängt der Beitrag ab?
Vor allem vom Alter bei Vertragsbeginn, von der gewählten Erstattungshöhe und davon, welche Leistungsbereiche der Tarif umfasst. Viele Tarife sind nach Altersstufen kalkuliert, der Beitrag steigt dann mit dem Lebensalter. Mehr unter Kosten & Beiträge.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Vor allem wegen der Kieferorthopädie: Die Kasse zahlt eine Zahnspange nur ab einem bestimmten Schweregrad und nicht alle Zusatzleistungen. Entscheidend ist, den Vertrag abzuschließen, bevor der Kieferorthopäde eine Behandlung empfiehlt. Mehr unter Zahnzusatzversicherung für Kinder.
Was kostet mich die Anfrage über dieses Portal?
Nichts. Anfrage und Tarifvergleich sind kostenfrei und unverbindlich. Die InVia Medien und Marketing GmbH ist als Versicherungsmakler nach § 34d GewO registriert; ob und welchen Tarif Sie abschließen, entscheiden allein Sie.