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Angestellte können in die private Krankenversicherung mit einem regelmäßigen Jahresgehalt (JAEG) von über 60.750 € (Stand 2019).

Bei Selbständigen, Beamten und Studenten ist die private Krankenversicherung unabhängig von ihrem Einkommen möglich.

Die Versicherbarkeit von nicht Erwerbstätigen ist von der individuellen Situation abhängig.

Private Leistungen über Krankenzusatz

Als Angestellter unter JAEG können Sie im Regelfall nicht in die reguläre private Krankenversicherung. Sie können sich jedoch die gleichen hochwertigen Leistungen über eine Krankenzusatzversicherung sichern.

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Stiftung Warentest: "Privatpatienten sichern sich meist höhere Leistungen, als die gesetzlichen Kassen bieten[...]" (08/2018, test.de)

Stiftung Warentest: “Zahn­ersatz kann teuer werden [...]. Dann ist es gut, eine private Zahn­zusatz­versicherung zu haben – denn die Krankenkasse über­nimmt von solchen Kosten nur einen geringen Teil.” (04/2018, test.de)